AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Virtuelle Assistenz Zeier
Vertragsgegenstand
1.1 Virtuelle Assistenz Zeier – im Folgenden als VAZ bezeichnet – erbringt ihre Leistungen im Bereich Marketing, Administration, Web- & Grafikdesign ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform oder Textform per E-Mail.
2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform.
2.3. Allgemeine und besondere Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Virtuelle Assistenz Zeier ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
2.4. Der Beginn der Zusammenarbeit wird jeweils in der Auftragsbestätigung definiert. Die Zusammenarbeit wird für den vereinbarten Zeitraum fest vereinbart und nach Absprache verlänger. Der Beginn der Zusammenarbeit kommt auch zustande, wenn Virtuelle Assistenz Zeier mit der Ausführung des Angebotes beginnt.
Besondere Leistungserbringung
3.1. Virtuelle Assistenz Zeier kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen. Die VAZ ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Freelancer“).
3.2. Virtuelle Assistenz Zeier wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen
3.3. Virtuelle Assistenz Zeier kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Virtuelle Assistenz Zeier wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.
3.4. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).
3.4. Virtuelle Assistenz Zeier hat die erbrachten Leistungen sorgfältig zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.
3.5. Der Kunde stimmt im Falle einer Keyword-Kampagne bei Google (SEA) zu, dass die Verwaltung der Ads-Kampagnen über Google Data Studio erfolgt.
Änderung und Erweiterung des Leistungsumfanges
4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an Virtuelle Assistenz Zeier zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. Virtuelle Assistenz Zeier wird die gewünschte Änderung prüfen und den Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren.
4.2. Erkennt Virtuelle Assistenz Zeier, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies Virtuelle Assistenz Zeier dem Kunden schriftlich mit. Virtuelle Assistenz Zeier wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen einschliesslich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen.
4.3. Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt. Ist dies nicht möglich, weil die Leistungen ohne Änderungen / Erweiterungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, stehen den Parteien die gesetzlichen Rechte zu.
Gewährleistung und Garantie
5.1. Virtuelle Assistenz Zeier übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetdienst sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten von Suchmaschinen wird dabei von Virtuelle Assistenz Zeier ausdrücklich nicht gewährt.
5.2. Virtuelle Assistenz Zeier gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschliesslich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Virtuelle Assistenz Zeier liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
5.3. Virtuelle Assistenz Zeier kann Gewährleistung durch Nacherfüllung erbringen.
5.4. Falls die Nacherfüllung nach 3 Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
5.5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.6. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Virtuelle Assistenz Zeier gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Virtuelle Assistenz Zeier beruhen.
5.7. Virtuelle Assistenz Zeier haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und Inhaberschaft
6.1. Virtuelle Assistenz Zeier stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Vertrag dem Kunden eingeräumt sind oder durch den Vertragszweck bedingt und zu seiner Erfüllung erforderlich sind.
6.2. Meldet Virtuelle Assistenz Zeier für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Virtuelle Assistenz Zeier hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
6.3. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde an den von Virtuelle Assistenz Zeier individuell für den Kunden geschaffenen Werken die zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelltext oder bearbeitbaren Rohdaten besteht nicht.
6.4. An generischen Werken, welche von Virtuelle Assistenz Zeier in das Projekt eingebracht und namentlich benannt werden, erteilt Virtuelle Assistenz Zeier dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck.
6.5. An den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Daten usw.) wird Virtuelle Assistenz Zeier ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen dieses Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Der Kunde hat für diese Inhalte sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechte für die vom Auftraggeber geplante Verwendung eingeholt sind und die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält Virtuelle Assistenz Zeier von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Preise und Zahlungen, Fälligkeit
7.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken.
7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach dokumentiertem Aufwand für den abgelaufenen Monat. Bei Stundenpaketen wird der gesamte Betrag Ende des Monats in Rechnung gestellt, in dem der Auftrag begonnen hat. Der Kunde erhält jeweils jeden Monat einen Stundenrapport mit dem restlichen Stundenguthaben. Das Guthaben erlischt 1 Jahr nach Zahlungseingang. Werden Leistungen Dritter über Virtuelle Assistenz Zeier abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).
7.3. Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen. Sofern einer Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird, gelten die Leistungen als abgenommen.
7.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 5% dazu.
7.5. Werden Leistungen Dritter über Virtuelle Assistenz Zeier abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Virtuelle Assistenz Zeier nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnungen.
7.6. Für Leistungen, die Virtuelle Assistenz Zeier nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Egerkingen) erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Vertragslaufzeit, Auftragsende
8.1. Die Laufzeit der Dienstleistung von Virtuelle Assistenz Zeier wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
8.2. Der Auftrag endet mit der Erledigung der gewünschten Arbeiten oder nach Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Wichtige Gründe für eine fristlose Einstellung des Auftrages durch Virtuelle Assistenz Zeier liegen unter anderem vor, wenn
- der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn eine Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird;
- der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. Geheimhaltungspflicht verstösst;
- Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Seiteninhalte angreifen.
Verantwortung, Freistellung, Rücktritt
9.1. Virtuelle Assistenz Zeier prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
9.2. Virtuelle Assistenz Zeier behält sich vor, Begriffe im Bereich SEA abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Virtuelle Assistenz Zeier führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
9.3. Der Kunde stellt Virtuelle Assistenz Zeier hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
9.4. Virtuelle Assistenz Zeier ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten, Werbemittel, Bilder usw. ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Virtuelle Assistenz Zeier von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
9.5. Virtuelle Assistenz Zeier ist berechtigt, von jedem Auftrag ohne Angaben von Gründen zurücktreten.
Mitwirkung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Virtuelle Assistenz Zeier die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Virtuelle Assistenz Zeier unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Virtuelle Assistenz Zeier auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Virtuelle Assistenz Zeier vorliegen, kann Virtuelle Assistenz Zeier den Aufwand in Rechnung stellen.
10.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Virtuelle Assistenz Zeier von der Leistungspflicht befreit.
Haftungsbeschränkung
11.1. Virtuelle Assistenz Zeier haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Virtuelle Assistenz Zeier die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Virtuelle Assistenz Zeier nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von dieser gelieferten Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
Diskretion
12.1. Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.
12.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.
12.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Leistungszeit, Verzögerungen und Termine
13.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Virtuelle Assistenz Zeier schriftlich als verbindlich zugesagt. Virtuelle Assistenz Zeier kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Auftraggeber isoliert sinnvoll nutzbar sind.
13.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Die VAZ integriert den Kunden in der Terminplanung. Virtuelle Assistenz Zeier bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der VAZ eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die VAZ.
13.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Virtuelle Assistenz Zeier durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.
13.4. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
13.5. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Referenznennung
14.1. Virtuelle Assistenz Zeier ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z.B. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Broschüren und anderen Printmaterialien sowie auf Messen. Über Details des Auftrags wie die genaue Höhe des Auftragsvolumens, Preis pro Besucher etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
14.2. Im Falle einer Pressemitteilung unterbreitet Virtuelle Assistenz Zeier dem Kunden diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.
14.3. Die Vertragsparteien dürfen während der Dauer der Zusammenarbeit einen gegenseitigen Link auf die entsprechende Website einrichten.
Anwendbares Recht
Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Virtuelle Assistenz Zeier. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
Gerichtsstand
Richteramt Thal-Gäu, Balsthal